Kosten


KOSTEN


Gesetzlich Versicherte

In meiner Privatpraxis habe ich im Rahmen des

Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit mit den

Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.


Gesetzlich Versicherte können hierfür einen Antrag auf

Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse stellen.

Da es zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gibt,

müssen Versichterte oft mit langen Wartezeiten (mehr als 6 Wochen) rechnen. Dies ist vor allem für Kinder und Jugendliche nicht zumutbar, deshalb sind die Krankenkassen verpflichtet einen Antrag auf Kostenerstattung zur Behandlung einer psychischen Störung in einer Privatpraxis zu prüfen.


Gerne berate ich Sie über das detailierte Vorgehen und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung brauchen.


Weitere Informationen zur Kostenerstattung inklusive Musterschreiben können auf der Hompage der Bundespsychotherapeutenkammer heruntergeladen werden


www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf



Privat Versicherte/Beihilfe

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherung/  Beihilfestelle und erkundigen sich in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis übernommen werden kann und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Wurde eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt, können Sie die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie beantragen. Die Kosten der Psychotherapie bei privater Versicherung/Beihilfe richten sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).



KJHG-Therapien (vom Jugendamt finanzierte Therapien)

Anders als bei den Krankenkassen übernimmt hier das Jugendamt die Kostenübername für eine Psychotherapie. Erziehungsberechtigte haben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Anspruch auf psychotherapeutische Hilfe als "Hilfen zur Erziehung" (§ 27) oder "Unterstützung von Kindern, die von seelischer Behinderung bedroht sind” (§ 35a). In der Regel wird ein psychotherapeutischer Bedarf von einem der nachfolgenden fachdiagnostischen Dienste des zuständigen (Bezirks-)Amtes festgestellt: dem Kin­der- und Jugend­psychiatrische Dienst (KJPD), dem Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst (KJGD) oder der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).


Liegt ein psy­chotherapeutischer Hilfe­bedarf vor, können Sie einen An­trag beim Regionalen Sozialen Dienst (RSD) des zuständigen Jugendamtes stellen. Die Therapie kann dann in meiner Praxis stattfinden.



Selbstzahler

Ein Antragsverfahren ist nicht notwendig. Die psychotherapeutischen Sitzungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Kosten der Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).



Bei Fragen oder Unsicherheiten, können Sie mich gerne kontaktieren. In einem ersten Gespräch berate ich Sie ausführlich zu den einzelnden Optionen der Kostenübernahme und helfe Ihnen bei der Antragstellung.



Praxis für Psychotherapie       

Vom Säugling bis zum jungen Erwachsenen

Monique Hoyer

Kurfürstenstraße 155

10785 Berlin 

 

Telefon: 030/23998448

Mail: kontakt@psychotherapiepraxis-hoyer.de

 

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